BVSV-Gewerbezentrum

Warum gibt es das StaRUG?

Warum das bisher doch recht unbekannte Gesetz jeder Geschäftsführer, Vorstand, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer und Rechtsanwalt kennen sollte

Persönliche Haftung von Geschäftsführern nach §1 StaRUG

Die persönliche Haftung von Geschäftsführern nach §1 StaRUG (Gesetz über den Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmen für Unternehmen) bezieht sich auf ihre Verpflichtung zur Krisenfrüherkennung und Krisenmanagement. Sie können ihre Haftung verringern, indem sie frühzeitig Maßnahmen zur Sicherung der Unternehmensfortführung ergreifen und Risiken minimieren.