Warum können Geschäftsführer ihre Haftung verringern?
Geschäftsführer sind nach dem StaRUG verpflichtet, drohende wirtschaftliche Krisen frühzeitig zu erkennen und entsprechende Maßnahmen zu ergreifen. Dabei geht es vor allem darum, das Unternehmen stabil zu halten und Insolvenzrisiken abzuwenden. Wenn sie diesen Pflichten nicht nachkommen, kann dies zu einer persönlichen Haftung führen – sowohl gegenüber dem Unternehmen als auch gegenüber Gläubigern.
Um dieser Haftung zu entgehen oder sie zu minimieren, müssen Geschäftsführer nachweisen, dass sie rechtzeitig und umfassend auf erkennbare Risiken reagiert haben.

Wie können Geschäftsführer sich schützen und ihre Haftung verringern?
- Frühzeitige Risikobewertung und -überwachung: Geschäftsleiter müssen ein wirksames Risikomanagement-System etablieren, das potenzielle Gefahren rechtzeitig erkennt und meldet. Dazu gehört auch die regelmäßige Überprüfung der IT-Sicherheit, da Cyberangriffe ein erhebliches operatives Risiko darstellen.
- Dokumentation von Maßnahmen: Alle getroffenen Entscheidungen und Präventivmaßnahmen sollten dokumentiert werden, um im Nachhinein nachweisen zu können, dass man seiner Sorgfaltspflicht nachgekommen ist.
- Externe Unterstützung: Durch den Einsatz externer Spezialisten, beispielsweise für Cybersicherheit, können Geschäftsführer sicherstellen, dass das Unternehmen vor IT-Risiken geschützt ist. Dies kann als Maßnahme zur Risikominderung gewertet werden und die Haftung senken.
- Implementierung einer Cyberschutzlösung: Cyberangriffe sind ein zunehmendes Risiko. Durch den Einsatz effektiver Schutzmaßnahmen zeigen Geschäftsführer, dass sie proaktiv handeln und eine der zentralen Bedrohungen für das Unternehmen ernst nehmen. Eine solche Maßnahme könnte als Teil der Krisenprävention gewertet werden.
Zusammengefasst reduziert der Einsatz eines umfassenden Cyberschutzes nicht nur die operativen Risiken, sondern auch die persönliche Haftung der Geschäftsführung durch eine proaktive und dokumentierte Krisenfrüherkennung und Prävention.
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